Das EKG (= Elektrokardiogramm) ist die Aufzeichnung der Summe der elektrischen Aktivität des Herzens. Es liefert Informationen über den Herzrhythmus, die Herzfrequenz und den Lagetyp (elektrische Herzachse).
Weiterhin können Aussagen über die Aktivität der Herzvorhöfe und der Herzkammern getätigt werden. Für die erste Diagnostik von Herzrhythmusstörungen (Extraschläge, Störungen der Erregungsausbreitung, u.v.a.m.) und zur Erkennung eines Herzinfarktes ist das EKG unverzichtbar.
Beim Belastungs – EKG oder Ergometrie sitzt der Patient auf einem Fahrradergometer und vollbringt nach standardisierten Bedingungen körperliche Leistung, welche bis zur Erschöpfung gesteigert werden sollte. Während dieser Zeit wird das EKG kontinuierlich aufgezeichnet. So können z.B. eine unzureichende Durchblutung des Herzmuskels und belastungsabhängige Herzrhythmusstörungen festgestellt werden.
Der nach Fritz Schellong (1891-1953) benannte Test zeigt, ob der Körper eine effektive Kreislaufreaktion beim Aufstehen, Orthostasereaktion, leisten kann. Beim Aufstehen sackt ein Teil des Blutes der Schwerkraft folgend ab.
Um die Durchblutung der höher gelegenen Organe, wie z.B. das Gehirn, zu gewährleisten reagiert der Körper mit beschleunigtem Pulsschlag und Zusammenziehen der Beinvenen.
Hierdurch wird verhindert, dass es zu Schwindel oder Ohnmacht (Synkope) kommt. Diese Orthostasereaktion kann durch Messung der Blutdrucks und der Herzfrequenz im Liegen und unmittelbar anschließendem Stehen getestet werden.
Beim Lungenfunktionstest oder der Spirometrie wird der Luftstrom beim Atmen gemessen. Neben der Ruheatmung werden Werte für die Ein- und Ausatmung, für die Lungenvolumina (z.B. Vitalkapazität), für die schnelle Ausatmung (FEV1) und andere mehr bestimmt.
Anschließend atmet der Patient ein Aerosol ein, welches die Bronchien erweitert (Bronchospasmolyse) und die Messungen werden nach einer Wartezeit wiederholt. Aus den ursprünglichen Messwerten und dem Vergleich zu den Werten nach der Inhalation kann auf eine Atemwegserkrankung (Asthma, COPD) geschlossen werden.
Bildgebendes Verfahren zur Darstellung von organischem Gewebe mittels Schallwellen im nicht hörbaren Bereich. In der Praxis besteht die Möglichkeit des „Ultraschalls“ der Schilddrüse, des Bauches, der Gefäße (Doppler- Triplexsonographie) und für privat versicherte Patienten auch des Herzens (Echokardiographie genannt).
Die Sonographie (Ultraschall) ist eine einfache und aussagekräftige Methode zur Beurteilung von bestimmten Organen. Der Arzt kann Veränderungen im Aufbau des Organs erkennen, wenn diese noch keine Beschwerden machen müssen. Sehr gut zugänglich der Sonographie sind die Schilddrüse, die Leber, die Gallenblase, die Bauchspeicheldrüse (bei fehlender Darmgasüberlagerung), die Nieren, die Milz, die Harnblase und Prostata (gefüllte Harnblase).
Andere Organe sind ebenfalls mittels Ultraschall untersuchbar, das Verfahren hat aber einen anderen Namen.
Bei Gefäßen heißt es Doppler-, Duplex- oder Triplexsonographie, je nach der Anzahl der gewählten Verfahren zur Untersuchung.
Beim Herzen spricht der Arzt von der Echokardiographie.
All diese Ultraschallverfahren können sinnvolle Ergänzungen bei bestimmten Fragen an Ihren Gesundheitszustand sein. So sind Verkalkungen, Verdichtungen im Gewebe, Thromben, Herzklappenfehlfunktionen und anderes darstellbar.
Die in der internistischen Medizin notwendigen Laboruntersuchungen sind in der Praxis durchführbar, wenn es für die Diagnostik sinnvoll ist.
Elektrotherapie-, Sonotherapie- und Wärmetherapiegeräte stehen zur Behandlung in der Praxis zur Verfügung.
Der Schlaganfall, englisch “stroke”, ist in Deutschland die dritthäufigste Todesursache nach Herzinfarkt und Krebs. Jährlich erleiden 182 von 100 000 Einwohner einen Schlaganfall. Die Risikofaktoren sind die gleichen wie für einen Herzinfarkt, weshalb die Mediziner ihn auch als Hirninfarkt bezeichnen.
Beim Schlaganfall handelt es sich um eine plötzlich auftretende Durchblutungsstörung des Gehirns, die Lähmungen, Störungen der Sprache oder anderer Funktionen zur Folge haben kann. In 80 % der Fälle kommt es zu einem Schlaganfall durch einen Gefässverschluss, ähnlich wie beim Herzinfarkt.
Bei der Hämorrhagie handelt es sich um eine Blutung im Hirn, hervorgerufen durch eine geplatzte Arterie.
Ursachen für einen Gehirnarterienverschluss können Gerinnsel sein, welche sich an anderen Orten bilden und von dort aus im Gehirn eine Arterie verstopfen. Solche Orte sind Gefäßengstellen, z.B. an den Halsschlagadern, geschädigte oder veränderte Herzklappen oder nicht an der Herzmuskelarbeit teilnehmende Gebiete des Herzens nach einem Herzinfarkt. Auch können Herzrhythmusstörungen (z.B. Vorhofflimmern) zu Gerinnselbildung führen.
Sie können Vorsorge treffen durch Minimierung Ihres persönlichen Risikoprofils und Sie sollten, falls oben beschriebene Symptome auftreten, unmittelbar den Notarzt rufen, denn Zeit ist Hirn.
Zur Klärung Ihres Risikoprofils durch entsprechende Untersuchungen, Triplexsonographie der Halsschlagadern und Nackenschlagadern, Echokardiographie und Laboruntersuchungen, stehen wir gerne bereit.
Die Krebsvorsorge wird von den gesetzlichen Krankenkassen ab dem 45. Lebensjahr jährlich für Männer angeboten. Sie dient der Vorsorge und der Gesundheitserhaltung. Für Frauen sind die gesetzlichen Regelungen anders. Bei Ihnen sollte die Krebsvorsorge schwerpunktmäßig beim Frauenarzt durchgeführt werden, damit die häufigste Krebsart der Frau (Brustkrebs) sicher erfasst werden kann.
Der Darmkrebs ist die zweithäufigsten Krebsart bei Männern und Frauen, so dass hier verschiedene kostenfreie Vorsorgeangebote durch Ihre gesetzliche Krankenkasse ab dem 50. Lebensjahr angeboten werden: Die Kontrolle des Stuhls durch Testbriefchen auf verstecktes Blut oder die Darmspiegelung ab dem 55.ten Lebensjahr im Abstand von 10 Jahren. Bei krankhaften Befunden natürlich in den medizinisch notwendigen Abständen. Andere Untersuchungsmethoden stehen uns in unserer Praxis ebenfalls zur Verfügung, welche noch nicht durch die Krankenkassen erstattet werden.
Manche sehr wichtige und sinnvolle Vorsorgeuntersuchung wird nicht durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen. Ein Beispiel hierfür ist der PSA – Wert (Prostata spezifisches Antigen). Er zeigt bei einer überdurchschnittlichen Erhöhung eine eventuelle bösartige Veränderung der Prostata vor einem auffälligen Tastbefund an. Die Bestimmung muss vor der Untersuchung des Organs erfolgen, da die Betastung ebenfalls zur Werterhöhung führt.
Dr. med. Eugen Floren
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